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960-Wp-Grenze: Steckerspeicher-Urteil

Zwei Landgerichte haben den Vertrieb von Steckerspeichern über 960 Wp als Schuko-Plug-and-Play verboten. Was das für Käufer und Betreiber bedeutet.

5 min Lesezeit Stand 19. Juni 2026

Wenn du gerade einen Balkonkraftwerk-Speicher kaufen willst oder bereits einen betreibst, der mehr als 960 Wp Modulleistung hat, solltest du wissen: Zwei Landgerichte haben im Mai 2026 den Vertrieb solcher Geräte als Schuko-Plug-and-Play per einstweiliger Verfügung untersagt. Das betrifft nicht nur ein einzelnes Modell, sondern jede Kombination aus Steckerspeicher und Schuko-Anschluss, die über dieser Grenze liegt.

Was haben die Gerichte genau entschieden?

Das Landgericht Bochum hat am 20. Mai 2026, das Landgericht Osnabrück am 27. Mai 2026 jeweils per einstweiliger Verfügung den Vertrieb von Steckerspeichern verboten, die mehr als 960 Wp Modulleistung unterstützen, aber trotzdem als einfaches Schuko-Plug-and-Play vermarktet werden.

Namentlich genannt wurde der FoxESS Avocado 22 Pro, der mit Aussagen wie „100 % Plug & Play, kein Elektriker nötig” beworben wurde. Genau dieses Versprechen wurde als wettbewerbswidrig eingestuft: Das Gerät überschreitet die 960-Wp-Grenze, darf also nicht ohne normentsprechende Schutzschaltung an einer Schuko-Steckdose betrieben werden.

Bei Verstößen gegen die Verfügungen drohen Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro pro Fall. Das richtet sich an Händler und Hersteller, nicht an Privatpersonen.

Was besagt die 960-Wp-Regel aus DIN VDE V 0126-95?

Herleitung der Grenze

Die Norm DIN VDE V 0126-95 wurde im Dezember 2025 veröffentlicht und legt fest, ab welcher Modulleistung eine einfache Schuko-Steckdose als Einspeisepunkt nicht mehr ausreicht.

Die Rechnung dahinter ist einfach: Ein Balkonkraftwerk-Wechselrichter darf maximal 800 VA ins Netz einspeisen. Die Norm erlaubt einen Sicherheitspuffer von 20 %, um die tatsächliche Modulleistung abzubilden, die unter realen Bedingungen nie dauerhaft mit dem Nennwert übereinstimmt. Daraus ergibt sich:

800 VA × 1,2 = 960 Wp als Schuko-Obergrenze.

Warum die Grenze technisch sinnvoll ist

Systeme, die mehr Modulleistung anschließen, können kurzzeitig Ströme erzeugen, die Haushaltsleitungen und Leitungsschutzschalter stärker belasten als vorgesehen. Die Norm nennt das explizit: Überlastung beschleunigt die Alterung der Kabelisolierung und erhöht im Extremfall das Brandrisiko.

Wer über dieser Grenze liegt, braucht zwingend entweder:

  • einen Wieland-Stecker (Stecker-Typ für Steckersolargeräte nach DIN EN 60309), oder
  • eine zertifizierte Leitungsschutzeinrichtung im Zählerschrank, die speziell für diese Konfiguration ausgelegt ist.

Ein Elektriker muss dabei üblicherweise involviert sein. „Plug & Play ohne Fachmann” funktioniert ab 960 Wp schlicht nicht mehr normkonform.

Welche Speicher sind betroffen, welche nicht?

Modulleistung ist das entscheidende Kriterium

Die Grenze gilt für die Modulleistung, die das Gesamtsystem (Speicher plus PV-Module) verarbeiten kann, nicht für die Kapazität in kWh oder die Ausgangsleistung des Wechselrichters.

Konkret:

  • Bis 960 Wp: Schuko-Anschluss ist normkonform, kein weiterer Handlungsbedarf.
  • Über 960 Wp: Wieland-Stecker oder Fachinstallation erforderlich. Geräte, die trotzdem als Schuko-Plug-and-Play vermarktet werden, verstoßen gegen DIN VDE V 0126-95.

Kaufcheckliste für Geräte über 960 Wp

Der FoxESS Avocado 22 Pro ist das bekannteste öffentlich genannte Beispiel, aber die Regel gilt für alle Steckerspeicher dieser Leistungsklasse, unabhängig vom Hersteller. Wer ein Gerät kaufen will, das mehr als 960 Wp Modulleistung unterstützt, sollte vor dem Kauf im Datenblatt prüfen, ob der Hersteller eine normkonforme Anschlussvoraussetzung dokumentiert und Wieland-Zubehör mitliefert oder empfiehlt.

Beim Kauf also konkret darauf achten:

  1. Maximale Modulleistung laut Datenblatt: über oder unter 960 Wp?
  2. Welchen Stecker-Typ liefert der Hersteller mit, Schuko oder Wieland?
  3. Wird im Handbuch ein Elektriker für die Installation vorgeschrieben?

Wenn ein Gerät über 960 Wp mit Schuko-Stecker und ohne Installationshinweis verkauft wird, ist das nach aktuellem Stand nicht normkonform und gerichtlich angreifbar.

Was bedeutet das für dich als Betreiber?

Bestandsgeräte: Ordnungsgeld droht Händlern, nicht dir

Wenn du bereits einen Steckerspeicher über 960 Wp an einer Schuko-Steckdose betreibst, gilt: Die einstweiligen Verfügungen richten sich gegen Händler und Hersteller, nicht gegen Privatpersonen als Endnutzer. Ein unmittelbares Ordnungsgeld droht dir nicht.

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte einen Elektriker fragen, ob der vorhandene Anschluss nachgerüstet werden kann, d. h. ob ein Wieland-Stecker oder eine geeignete Schutzschaltung nachträglich installierbar ist. In vielen Fällen ist das machbar und kostet deutlich weniger als ein neues Gerät.

Neukauf: Normkonformität als Kaufkriterium

Wer neu kaufen möchte, hat es einfacher: Die Situation schärft gerade den Markt. Seriöse Hersteller werden ihre Geräte über 960 Wp künftig mit Wieland-Stecker und klarer Installationsanleitung ausliefern oder die Modulleistung auf 960 Wp begrenzen, um im Schuko-Bereich zu bleiben. Kaufentscheidend ist also, ob das Gerät und seine Installationsvorgaben normkonform sind, nicht ob es namentlich in einem Urteil auftaucht.

Den vollständigen Überblick über EEG, BGB und VDE-Normen 2026 findest du im Artikel Balkonkraftwerk Gesetz 2026. Einen Überblick, welche Speicher aktuell native Tibber-Integration bieten und technisch sinnvoll für ein 800-W-Setup sind, findest du im Vergleich der Speicher mit nativem Tibber-Support.