EEG 2027 Balkonkraftwerk: Einspeisevergütung?
EEG 2027 schafft die Einspeisevergütung für neue Dachanlagen ab. Balkonkraftwerke sind nicht betroffen: Steckersolar hatte diese Vergütung nie.
3 min Lesezeit Stand 11. Juni 2026
Seit ein paar Tagen kursiert die Meldung: Der EEG-2027-Referentenentwurf will die Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Dachanlagen bis 25 kW ab 2027 abschaffen. Für Besitzer einer Dachanlage ist das ein ernstes Problem. Für dein Balkonkraftwerk ist es keines, weil Steckersolar diese Vergütung nie erhalten hat.
Was der EEG-2027-Referentenentwurf wirklich abschafft (und für wen)
Der Entwurf sieht vor, dass neue Dachanlagen bis 25 kW ab dem 1. Januar 2027 keinen festen Einspeisetarif mehr erhalten. Statt der garantierten Vergütung sollen Überschüsse über Direktvermarktung oder dynamische Tarife verwertet werden.
Das Forschungsinstitut Aquu (Forschungsgruppe Solarspeichersysteme, HTW Berlin) hat die Konsequenzen für Dachanlagen durchgerechnet:
- 10-kW-Dachanlage ohne Speicher: Amortisation bei Nulleinspeisung frühestens nach 30 Jahren.
- Stromgestehungskosten des nutzbaren Solarstroms: steigen von 10 auf 31 Cent pro Kilowattstunde.
- 10-kW-Anlage mit 10 kWh Speicher: rund 69 Prozent des Solarertrags würden laut Studie ungenutzt verloren gehen.
Das sind berechtigte Zahlen für Dachanlage-Besitzer. Steckersolar taucht in dieser Debatte strukturell nicht auf.
Warum Balkonkraftwerke schon immer außen vor waren
Balkonkraftwerke bis 800 VA erhalten im geltenden EEG faktisch keine Einspeisevergütung. Der Anspruch auf die Einspeisevergütung nach § 21 EEG setzt einen registrierten Anlagenbetreiber mit eingerichteter Einspeisemessung voraus. Für Steckersolargeräte lohnt der dafür nötige Aufwand wirtschaftlich nicht: Überschussstrom, der ins Netz fließt, läuft in der Praxis unvergütet ab. Das ist kein Versäumnis des Entwurfs, sondern die schon heute geltende Realität für Steckersolar.
Die Konsequenz war schon immer: Eigenverbrauch optimieren statt einspeisen. Wer jetzt erst mit einem Balkonkraftwerk anfängt, startet also ohne Nachteile gegenüber dem Status quo.
Was sich durch EEG 2027 für Steckersolar doch ändert: die Speicher-Frage
Hier gibt es eine relevante, aber noch offene Baustelle. Der EEG-2027-Entwurf definiert den Begriff „Steckersolargerät” neu: Ein Speicher fällt nur dann darunter, wenn er hinter demselben Wechselrichter betrieben wird, also DC-seitig gekoppelt ist.
Praktisch bedeutet das: Kombisysteme von Anker, Zendure oder Marstek, bei denen Batterie und Wechselrichter integriert sind, passen in diese Definition. AC-seitige Steckerbatterien wie EcoFlow-Geräte oder die Hoymiles HiBattery fallen nach aktuellem Entwurfstext heraus.
Die Norm VDE-AR-N 4105:2026-03 regelt separat das vereinfachte Anmeldeverfahren für Anlagen bis 800 VA: Netzbetreiber-Anmeldung entfällt, der MaStR-Eintrag bleibt Pflicht, die Installationssteckdose muss ein Elektriker setzen. Den vollständigen Überblick über Rechtslage und Normen für dein Balkonkraftwerk 2026 findest du im Haupt-Artikel zu EEG, BGB/WEG und VDE.
Fazit: Eigenverbrauch maximieren bleibt die einzige Stellschraube
Für Balkonkraftwerk-Betreiber hat sich an der Wirtschaftlichkeits-Logik nichts geändert: Jede Kilowattstunde, die du selbst verbrauchst, spart den aktuellen Bezugspreis. Jede Kilowattstunde, die ins Netz geht, ist wertlos. Das galt vor dem EEG-2027-Entwurf, es gilt danach.
Die konkrete Umsetzung, wie du deinen Eigenverbrauch schrittweise von 30 % auf 60–80 % steigern kannst, findest du im Artikel Eigenverbrauchsquote erhöhen: Stufenplan 2026. Die günstigsten Maßnahmen kosten nichts und bringen sofort etwas.
Falls du gerade einen Speicher planst: Verfolge die Entwicklung der Speicher-Definition im EEG-2027-Verfahren, bevor du dich für ein AC-seitiges Steckerbatteriesystem entscheidest. Die Frage, ob solche Geräte unter das vereinfachte Regime fallen, ist noch nicht abschließend beantwortet.